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Vereinbarungen Astrid-Lindgren-Schule

UNSERE VEREINBARUNGEN

KRANKMELDUNGEN

BEURLAUBUNGEN

Krankmeldungen können Sie bequem über das Modul "Abwesenheiten" in Ihrem IServ-Elternkonto einreichen. Dadurch gelangen die Informationen direkt an die zuständigen Personen – ohne Umweg über das Sekretariat.

Wenn Sie Ihr Kind einmal vom Unterricht befreien lassen müssen, ist dies bei bestimmten Gründen möglich, z.B. Arzttermine, die nicht auf den Nachmittag gelegt werden können, oder Familienfeste. Sollte dies einmal bei Ihnen vorkommen, sprechen Sie bitte die Klassenlehrerin Ihres Kindes an. Sie wird Sie dann über die weiteren Schritte beraten.

EXTREMWETTER

Zunächst müssen alle Erziehungsberechtigten dafür sorgen, dass ihre Kinder ihrer Schulpflicht nachkommen und am Unterricht und an den sonstigen Schulveranstaltungen regelmäßig teilnehmen. 
Wenn extreme Witterungsverhältnisse – wie zum Beispiel starker Schneefall, Eisglätte oder Sturm – plötzlich eintreten, entscheiden die Eltern morgens, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Es handelt sich in diesem Fall nicht um eine Vernachlässigung der Schulpflicht.
Wenn keine besondere Regelung vereinbart wurde, muss die Schule informiert werden. Da in solchen Fällen das Kind entschuldigt ist, können ihm hieraus auch keine negativen Konsequenzen entstehen. 

Fahrräder, Roller und ähnliche Fortbewegungsmittel sollten ausschließlich auf dem Schulgelände abgestellt und dort sicher abgeschlossen werden. Das Abstellen außerhalb des Geländes erhöht nicht nur das Diebstahlrisiko, sondern kann, besonders wenn sie am zum Fußgängerweg angrenzenden Zaun befestigt werden, auch den täglichen Ablauf stören.

Es wird empfohlen, den Kindern zu zeigen, wie sie ihre Fahrräder, Roller und andere Fortbewegungsmittel ordnungsgemäß und sicher abschließen können, um Diebstahl und Beschädigungen zu verhindern.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Schule keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von abgestellten Fortbewegungsmitteln übernimmt.

Vielen Dank für das Beachten dieser Hinweise, um die Sicherheit und Ordnung auf dem Schulgelände zu gewährleisten.

ABSTELLHINWEIS

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